Psychotherapie für Kinder u. Jugendliche
Psychotherapie für Erwachsene
           Der Weg zur
           kassenfinanzierten Psychotherapie
Systemische Therapie und Beratung
Mediation – faire Lösung im Konflikt
   
Kontakt
Wer wir sind
Wo Sie uns finden
Datenschutz
Impressum
Praxis für Psychotherapie,
Beratung, Mediation
Der Weg zur kassenfinanzierten Psychotherapie

Die Kosten für eine individuelle Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen immer, von den privaten weitgehend übernommen. Nicht übernommen werden jedoch die Kosten für eine systemische Therapie und Beratung. Und so funktioniert es:

Patienten, die privat krankenversichert sind, fordern bitte die Antrags­formulare für ambulante Psychotherapie bei ihrer Krankenversicherung an und lassen sich über den Umfang des Versicherungsschutzes und die Antrag­stellung infor­mieren.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, besucht zunächst eine oder auch mehrere psycho­therapeutische Sprech­stunden in einer psycho­thera­peu­tischen Praxis mit Kassen­zulassung – z. B. bei uns. Patienten erhalten dort

•  eine erste diagnostische Einschätzung
•  Empfehlungen für das weitere Vorgehen: Ist eine ambu­lante Psycho­therapie das Richtige? Oder könnte z. B. ein Beratungsangebot helfen?
•  eine schriftliche „individuelle Patienteninformation zur ambulanten psychotherapeutischen Sprechstunde“ als Bescheinigung Ihres Besuchs

Um einen Termin für eine psychotherapeutische Sprech­stunde zu vereinbaren, rufen Sie uns bitte zu unseren Telefonzeiten an. Wir bemühen uns um eine Terminvergabe innerhalb weniger Wochen. Sollten unsere Sprech­stunden­termine ausgebucht sein, hilft Ihnen die Terminservicestelle der Kassen­ärzt­lichen Vereinigung weiter.

Bitte beachten Sie: Wir sind verpflichtet, psycho­thera­peutische Sprechstunden anzubieten, egal ob wir einen Therapieplatz bereitstellen können oder nicht. Die psycho­thera­peutische Sprechstunde beschränkt sich meist auf einen Termin und beinhaltet noch keine Behandlung.
Wenn wir keine ambulante Therapie anbieten können, haben Sie zwei Möglichkeiten:

•  Entweder Sie bemühen sich bei einer anderen psycho­therapeutischen Praxis um einen Therapieplatz oder
•  Sie wenden sich an die Koordinationsstelle der Kassen­ärztlichen Vereinigung. Legen Sie dort als Nachweis die individuelle Patienten­information zur ambulanten psycho­therapeutischen Sprechstunde vor, die Sie von uns erhalten haben.

Wenn wir einen Therapieplatz anbieten können, beginnen wir mit sogenannten probatorischen Sitzungen. Diese werden von der Krankenkasse auf jeden Fall bezahlt. Hier können Sie zusammen mit dem Therapeuten herausfinden, ob die persönliche „Chemie“ stimmt und eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung entsteht. Sie sprechen über die Diagnose, entwickeln Therapieziele und planen Behandlungsschritte. Anschließend stellt der Therapeut den Therapieantrag. Sobald die Kosten­übernahme von der Krankenkasse bewilligt wird, kann die eigentliche Psychotherapie beginnen.